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Manipulationsschutz - Die 5 wichtigsten Fragen beantwortet

Die Kassensicherungsverordnung 2020 enthält viele verschärfte Gesetze für die Nutzung von Kassensystemen. Neben der Bonpflicht sichert der Manipulationsschutz die elektronische Registrierkasse vor Steuerhinterziehung. Wir beantworten Ihnen die 5 wichtigsten Fragen rund um den Manipulationsschutz.

Manipulationsschutz - Die 5 wichtigsten Fragen beantwortet

1. Was besagt die Kassenverordnung zum Manipulationsschutz? Welche Kassen betrifft Sie?

Der Manipulationsschutz beinhaltet nach der Kassenverordnung 2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Erfolgt eine Transaktion über die Kasse, speichert die TSE diese und übermittelt einen dazugehörigen Code an die Kasse. Dieser Code wird auf den Kassenbon aufgedruckt. Außerdem werden alle Transaktionsdaten als Protokoll abgespeichert, welches nicht manipuliert werden kann und auf Anfrage an das Finanzamt übermittelt wird. Eine rechtlich zugelassene TSE ist nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit zertifiziert. Der Manipulationsschutz betrifft alle elektronischen Kassensysteme. Die Bundesregierung verpflichtet die Betreiber, alle Kassensysteme bis spätestens September 2020 auf den neusten Stand zu bringen. Ältere, nicht nachrüstbare Registrierkassen können Sie bis Ende 2022 nutzen.

2. Woraus besteht das Sicherheitsmodul und wer ist für den Manipulationsschutz verantwortlich?

Die Sicherheitseinrichtung besteht aus einem vom Hersteller und Produzenten unabhängigem Modul. Mittels einer elektronischen Signatur zeichnet die TSE alle Verkaufsvorgänge auf. Das daraus entstehende Protokoll ist manipulationssicher und jederzeit für das Finanzamt exportierbar. Die Finanzprüfer greifen auf Daten zurück wie:

  • Zeitlicher Beginn und Ende jedes Vorgangs
  • Art des Vorgangs mit spezifischen Daten des Vorgangs
  • Zahlungsweise
  • nachvollziehbare und konstante Transaktionsnummer
  • Prüfwert
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls

Die Sicherheitseinrichtung besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Laut Bundesfinanzministerium ist es nicht erforderlich, das Modul als Hardware zu integrieren. Die TSE erfüllt ihren Zweck als Manipulationsschutz ebenso mit einer Cloud-Speicherung.

Die Verantwortung für den Einbau der TSE liegt in den Händen der Kassenanbieter. Sind sie nicht der Lage, das Sicherheitsmodul eigenständig einzubauen, greifen sie auf die TSE eines externen Herstellers zurück. Informieren Sie sich als Nutzer einer elektronischen Registrierkasse rechtzeitig bei Ihrem Anbieter.

3. Was ist die Strafe, wenn kein Manipulationsschutz vorhanden ist? Gibt es Ausnahmen?

In der Kassen-Nachschau kontrolliert der Finanzprüfer den Kassenbestand. Ohne einen zertifizierten Manipulationsschutz drohen Ihnen Geldbußen von bis zu 25.000 Euro. Das Finanzamt prüft im Einzelfall, warum keine Sicherheitseinrichtung vorhanden ist.

Ausgenommen von der Verordnung zum Schutz vor Manipulation sind kleine Betriebe, die keine elektronische Registrierkasse nutzen. Fraglich ist, ob ein schriftliches Kassenbuch, eine mechanische Kasse oder Geldkassette die bessere Lösung ist. Diese Systeme sind anfälliger für Fehler.

4. Welche anderen Länder stellen ebenfalls eine solche Verordnung an die Kassensysteme?

Einige Länder führen seit einigen Jahren Gesetze, die dem Manipulationsschutz in Deutschland ähneln. In Österreich besteht seit dem 1. Januar 2016 eine Registrierkassenpflicht.Alle Hersteller statten die Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gemäß der Registrierkassenverordnung (RKSV) aus. Der Staat in Österreich unterstützt die Umstellung zusätzlich mit 200 Euro pro Kasse. In Deutschland tragen die Betriebe die vollen Kosten für die neue Sicherheitseinrichtung. Auch in Frankreich stehen Unternehmen seit dem 1. Januar 2018 in der Pflicht, gesicherte Kassensysteme zu verwenden. Dazu nutzen sie eine Software, die den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht.

5. Welche weiteren Verordnungen stehen für 2020 und darüber hinaus aus?

Laut der Kassenversicherungsordnung 2020 (kurz KassenSichV) melden Sie Ihr elektronisches Kassensystem innerhalb eines Monats beim Finanzamt. Zusätzlich steht der Manipulationsschutz von Aufzeichnungen und die Bonpflicht 2020 im Vordergrund. Bis 2022 gilt es, alle Kassensysteme auf die neue Verordnung umzustellen.

Illustration einer elektronischen Registrierkasse bestehend auf Touchdisplay mit Kassenschublade, Bondrucker und Kartenlesegerät

Elektronische Registrierkasse mit Manipulationsschutz

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